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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der europemotors.de GmbH für den Neuwagenverkauf
(Stand 07. April 2010) AGB als PDF herunterladen
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der europemotors.de GmbH (nachfolgend: "wir") und dem Besteller (nachfolgend: "Käufer") gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Käufer kann diese AGB unter der Webadresse http://www.europemotors.de/agb.php jederzeit aufrufen, ausdrucken oder auf seinem Rechner speichern.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wenn der Kaufvertrag nicht sofort zustande kommt, ist der Käufer an seine Bestellung drei Wochen, bei Fahrzeugen, die bei uns vorhanden sind, zehn Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist geschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb der genannten Fristen schriftlich bestätigen, die Bereitstellung mitteilen oder die Lieferung ausführen. Wir sind jedoch verpflichtet, den Käufer zu unterrichten, wenn wir die Bestellung nicht annehmen.
§ 3 Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
§ 4 Preise
Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro, die bereits alle Preisbestandteile und die gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
§ 5 Zahlung
(1) Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind sofort nach Rechnungserhalt oder spätestens bei Fahrzeugübergabe ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei einer bargeldlosen Zahlung erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs erst nach vorbehaltsloser und unwiderruflicher Gutschrift auf unserem Konto.
(2) Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
§ 6 Lieferung, Lieferverzug, -ausfall
(1) Vereinbarte Lieferzeit ist in der Bestellung schriftlich anzugeben. Diese beginnt mit Vertragsschluss.
(2) Höhere Gewalt oder bei uns oder unserem Vorlieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, das Fahrzeug zur vereinbarten Lieferzeit zu liefern, verändern die Lieferzeit um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub (Fristverlängerung) von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Leistungsaufschub sowie Gründe dafür, werden dem Käufer umgehend mitgeteilt.
(3) Können wir das Fahrzeug unverschuldet gar nicht oder nur erheblich verspätet liefern (z.B. durch Nichtbelieferung durch unseren Vorlieferanten oder sonstige höhere Gewalt), so werden wir von der Pflicht zur Leistung frei. Wir haben den Käufer hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer kann dann vom Vertrag zurücktreten. Wurde von ihm eine Anzahlung geleistet wird diese erstattet.
(4) Ein Schadens- oder Aufwendungsersatzanspruch des Käufers aus den vorgenannten Leistungsaufschub und Nichterfüllung besteht nicht.
(5) Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
§ 7 Abnahme
(1) Haben wir die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht so ist der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an uns zu zahlen und das bestellte Fahrzeug abzunehmen. Abnahme und Bezahlung des Fahrzeuges hat innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Bereitstellungsanzeige zu erfolgen. Im Falle der Nichtabnahme und/oder Verweigerung der Zahlung können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
(2) Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Fahrzeugs und/oder der Zahlung des Kaufpreises länger als acht Tage ab Mitteilung der Bereitstellung, bzw. nach Übernahme des Fahrzeugs mit der Zahlung im Rückstand, so können wir dem Käufer eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten. Wir können dann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangen wir Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen oder der Käufer nachweist, dass ein wesentlich niedriger oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Fahrzeugs geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Das Fahrzeug bleibt bis zum Ausgleich der uns auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Soweit der Kaufpreis nicht vollständig erbracht ist, steht uns auch das Recht zum Besitz an der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und/oder der Übereinstimmungsbescheinigung (COC) zu.
(2) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über das Fahrzeug weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind dem Käufer nicht gestattet. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht uns allein das Recht zum Besitz des Fahrzeugs zu.
(3) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns pfleglich und unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren im gebräuchlichen Umfang abzusichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden gegen Dritte zustehen, an uns in Höhe des Rechnungswertes der Ware ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
§ 9 Mängelhaftung und Herstellergarantie
(1) Für uns gilt gegenüber dem Käufer die gesetzliche Mängelhaftung.
(2) Neufahrzeuge haben eine EU-weite Herstellergarantie. Die Dauer und der Umfang einer für das Fahrzeug gewährten Garantie richten sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Fahrzeugherstellers und ggf. nach dem Herkunftsland. Gesetzliche Rechte des Käufers werden durch die Herstellergarantie nicht eingeschränkt.
§ 10 Schadenersatz
Der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz gegenüber uns für Schäden (ausgenommen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) aufgrund unserer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung, unserer Erfüllungsgehilfen oder unserer Vertreters ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt auch für die Verletzung von Kardinalpflichten und für Mangelfolgeschäden.
§ 11 Geltendes Recht
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 12 Widerrufsrecht
Dem Käufer (Verbraucher) steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
