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Reimport - Wissenswertes über den EU Neuwagen Import und Tageszulassungen

Inhaltsverzeichnis


Was bedeutet Reimport beim Autokauf?

Reimporte sind günstiger

Bei einem Import- bzw. Reimport Neuwagen handelt es sich um ein Neufahrzeug, das ursprünglich nicht für den deutschen Markt bestimmt war und nun nach Deutschland importiert, beziehungsweise im Fall einer Fertigung in Deutschland, reimportiert wurde.

Wir als EU-Autohändler suchen im EU-Ausland den günstigsten Markt für einen speziellen Fahrzeugtyp aus und geben die hohen Rabatte an Sie weiter. Dadurch sind die EU-Reimportautos viel günstiger zu bekommen als beim Vertragshändler vor Ort.

Es gibt viele Gründe für den Preisvorteil bei EU-Import und Reimport Fahrzeugen. In einigen EU-Ländern wird der Erwerb von Neufahrzeugen häufig viel höher besteuert als in Deutschland. In anderen fallen hohe Luxussteuern an. In vielen Ländern ist die geringe Kaufkraft der Bürger für niedrige Preise verantwortlich. Die Autohersteller sind gezwungen, die Verkaufspreise ihrer Fahrzeuge an die Zahlungsfähigkeit der Einwohner des betroffenen Landes anzupassen. Dadurch sind die EU-Autos im europäischen Ausland oft günstiger als in Deutschland. Wir haben die Möglichkeit EU-Reimport und Importfahrzeuge bis zu 35% günstiger als der deutsche Listenpreis (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) zu beschaffen.

Natürlich können Sie Ihr Wunschfahrzeug auch selbst importieren. Der Kosten- und Zeitaufwand ist jedoch enorm. Recherchen, Sprachschwierigkeiten beim Kontakt mit dem ausländischen Vertragshändler, Preisverhandlungen, Überführung nach Deutschland, Abführung der Umsatzsteuer und Behördengänge sind nicht zu unterschätzen.

Ihre Vorteile bei uns

  • Höhere Rabatte im Vergleich zum Selbstimport
  • Wunschkonfigurationen zum günstigen Preis möglich
  • keine Sprachschwierigkeiten
  • kein Verwaltungsaufwand
  • keine Anzahlung
  • Unsere Preise sind Endpreise inkl. aller Nebenkosten
  • Inzahlungnahme
  • Persönliche Beratung
  • alle EU-Fahrzeuge sind zulassungsfertig

Ausführliche Informationen zur Bestellung der Reimport EU Neuwagen finden Sie auf der Seite "Wie bestelle ich?".


Welche Unterschiede gibt es in der Qualität und Ausstattung?

EU Neuwagen werden in den gleichen Werken mit den gleichen Qualitätskriterien gebaut, wie Fahrzeuge, die für den deutschen Markt bestimmt sind. Qualitätsunterschiede zwischen Fahrzeugen, die für den europäischen Markt produziert werden, egal von welchem Hersteller und für welches EU-Land, gibt es nicht. Es handelt sich nicht um Fahrzeuge der zweiten Wahl.

Die Serienausstattung der EU Autos ist auf die Vorlieben der Einwohner der jeweiligen EU-Länder abgestimmt. Aus diesem Grund kann es geringfügige Abweichungen zu deutschen Fahrzeugen geben. Die Basis-Ausstattung entspricht den einheitlichen europäischen Normen, sodass keine Rede von einer minderwertigen Technik sein kann. Im Hinblick auf die Ausstattung sollten Sie unbedingt prüfen, was genau enthalten ist und was nicht. Nicht selten kommt es vor, dass die importierten Fahrzeuge eine bessere Serienausstattung vorweisen, als die Modelle, die für den deutschen Markt bestimmt sind. Während beispielsweise in Skandinavien eine spezielle Winterausstattung wie Sitzheizung, beheizbare Außenspiegel usw. zum Standard gehört, dürfen EU Autos aus südlichen Ländern keinesfalls ohne eine Klimaanlage auskommen. 


Wie ist die Lieferzeit bei EU Neuwagen?

Bei einem Bestellfahrzeug wird die Lieferfrist vom Hersteller bestimmt und durch den ausländischen Vertragshändler an uns übermittelt. Die Lieferzeit kann je nach EU-Land, Marke und Modell variieren, ist aber nicht länger als bei einem Vertragshändler in einem klassischen Autohaus. Unter Umständen ist es sogar möglich, dass das gewünschte Fahrzeug über den Bezug im Ausland schneller geliefert werden kann. Bei einer Neufahrzeugbestellung müssen Sie in der Regel mit 3 Monaten oder länger rechnen, da das Fahrzeug erst gemäß Ihrer Konfiguration produziert werden muss. 


Wie wird der EU Neuwagen bezahlt?

Sichere Zahlung

Wir verlangen von unseren Kunden grundsätzlich keine Anzahlungen, Vorauszahlungen oder Bürgschaften. Dies ist nicht erforderlich und auch nicht üblich.

Der Gesamtpreis und Preise für Zusatzleistungen sind erst bei Abholung des Fahrzeugs zur Zahlung fällig. Die erfolgte Zahlung wird auf der Rechnung quittiert.

Wir bieten Ihnen folgende Zahlungsoptionen für Ihren EU Neuwagen

  • Barzahlung
  • Banküberweisung
  • Finanzierung, auch ohne Anzahlung
  • Teilfinanzierung durch Inzahlungnahme von Ihrem Gebrauchtwagen

Bei einer Barzahlung nehmen Sie Ihr Reimport Auto in Augenschein, prüfen es im notwendigen Umfang auf Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise und zahlen.

Für den zur Abholung bereitgestellten EU-Neuwagen können Sie auch eine Banküberweisung vor Abholung vornehmen. Ist der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen, so kommen Sie bei uns vorbei und holen Ihr EU Fahrzeug ab.

Mithilfe einer Finanzierung (Ratenkredit) können Sie Ihren Traum von einem EU-Import Auto auch ohne verfügbare Mittel erfüllen. Bei einem Ratenkredit erhalten wir den Finanzierungsbetrag von Ihrer Bank. Das Finanzierungsangebot ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Eine Teilfinanzierung durch Verkauf Ihres Gebrauchtwagens. Sie verkaufen an uns Ihren Gebrauchtwagen und finanzieren dadurch die Anschaffung Ihres Reimport EU Neuwagens. 


Wie wird der EU Neuwagen zugelassen?

Alle von uns angebotenen EU Neufahrzeuge sind zulassungsfertig inkl. 3 Jahre HU und AU. Auf Wunsch senden wir Ihnen noch vor der Abholung des EU Neuwagens die Zulassungspapiere zu. Damit können Sie Ihr Fahrzeug an Ihrem Wohnort anmelden und mit den amtlichen Kennzeichen bei uns vorbeikommen.

Für die Zulassung eines importierten EU Neuwagens benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument)
  • Fahrzeugrechnung
  • Bestätigung des Importeurs, dass das Fahrzeug von ihm importiert wurde
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat als Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (bei der Zulassungsstelle oder online erhältlich)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

optional:

  • bei einer Tageszulassung im Ausland: ausländische Fahrzeugpapiere
  • bei Gewerbetriebenden / Firmen: Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

Was bedeutet die Neuwagengarantie?

Europaweite Herstellergarantie wie bei einem Vertragshändler in Deutschland. Die Herstellergarantie bei EU Neuwagen ist in der gesamten EU gültig. Im Garantiefall sind alle vom Hersteller autorisierten Vertragswerkstätten der gekauften Automarke dazu verpflichtet, Garantieleistung zu erbringen, unabhängig davon, aus welchem EU-Land das Fahrzeug kommt. Die Herstellergarantie beträgt im Regelfall zwei Jahre. Oft verfügen Fahrzeuge auch über eine verlängerte Herstellergarantie bis vier oder sogar fünf Jahre.

Für die Garantie erforderliche Angaben wie Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN / VIN), Auslieferungsdatum und Stempel des Verkäufers wurden früher in das Serviceheft eingetragen. Mittlerweile gehen immer mehr Fahrzeughersteller dazu über, das traditionelle Serviceheft durch eine digitale Version zu ersetzen. Beim elektronischen Serviceheft handelt es sich um eine zentrale Datenbank des Herstellers, die eine lückenlose Wartung des Fahrzeugs speichert und dokumentiert. Nach jeder Inspektion erhält der Fahrzeughalter mit der Rechnung auch einen Ausdruck der letzten Wartungsarbeiten.

Die Fahrgestellnummer, Auslieferungsdatum und Stempel des Verkäufers werden auch weiterhin den Bordbuchpapieren erhalten bleiben, z. B. in der Betriebsanleitung, in einem gesonderten Datenblatt. Diese Papiere erhalten Sie selbstverständlich bei der Abholung Ihres Neufahrzeugs.


Fahrzeugmodelle

Aktuell können Sie über uns folgende Fahrzeugmodelle beziehen:

Wenn Sie mehr über die bestellbare Sonderausstattung wissen möchten, können Sie auch den jeweiligen Konfigurator der Hersteller nutzen. Mit einem Klick auf den Namen gelangen Sie direkt auf die Seite des Herstellers: